Ich bin auch in der Liste des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung geführt. Sie sind daher zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch- psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von ca. 80% des Vertragstarifes berechtigt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme klinisch-psychologischer Diagnostik ist die Zuweisung von Vertragsärzt*innen, Wahlärzt*innen, Psychotherapeut*innen, einer Vertragseinrichtung oder einer eigenen Einrichtung eines Versicherungsträgers.
Die Zuweisung muss eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose (am besten mit ICD 10 Code) enthalten, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer Krankheit vermutet wird.
Seit 01.01.2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung Kassenleistung und kann mit der Krankenkasse rückverrechnet werden. Sie bekommen hierfür einen Kostenzuschuss. Dafür wird spätestens für den zweiten Termin eine ärztliche Bestätigung benötigt. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die restlichen Kosten. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei ihrem Versicherungsträger.
Des weiteren bietet die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) für Ihre Versicherten einen „Gesundheitshunderter“ für Leistungen im Bereich der Stressbewältigung, Burn-Out Prophylaxe und Tabakentwöhnung an. Nähere Informationen finden Sie unter: Gesundheitshunderter – SVS.
Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil der psychotherapeutischen Behandlung in Ausbildung unter Supervision. Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Krankenkasse.
Im Erstgespräch werden die Gründe für die Therapie sowie Therapieziele besprochen und ob ich die richtige Ansprechperson für Sie bin.
Der Therapieverlauf (die Gesamtdauer, die Sitzungsfrequenz, der Inhalt und das Ende der Therapie) gestaltet sich anhand der gemeinsamen Zieldefinierung in den ersten Gesprächen. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Das Honorar wird bei Kontaktaufnahme bzw. im Erstgespräch vereinbart.
Bitte mind. 24 Stunden vorher absagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage ist der vereinbarte Betrag zu bezahlen.
Ich unterliege der Verschwiegenheit, dies bedeutet, dass alles, was sie mir anvertrauen, streng vertraulich behandelt wird.